Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch Auftragserteilung werden unsere AGB Vertragsbestandteil und vom Auftraggeber zur Gänze anerkannt. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
Eine Offerterstellung (reine Auspreisung angebotener Leistungen und Waren) erfolgt unentgeltlich, ist jedoch nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt. Der vom Kunden unterschriebene Auftragsschein ist ein Anbot an unser Unternehmen. Der Vertrag kommt erst mit der Absendung (Übergabe) unserer Auftragsbestätigung an den Kunden zustande.
Kostenvoranschläge sind Offerte, die uns nicht zur Annahme des Auftrages bzw. zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen verpflichten, und sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt werden. Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne und Unterlagen ähnlicher Art bleiben auch im Falle einer Auftragserteilung unser geistiges Eigentum.
Mit den angebotenen Preisen bleiben wir unseren Kunden zwei Monate ab deren Bekanntgabe bzw. ab Anbotsannahme im Wort (ausgenommen den Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen der Preisbekanntgabe und der Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so sind wir berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten, in Rechnung zu stellen.
Falls keine Zulieferung durch uns vereinbart ist und der Kunde die Beförderung des bestellten Werkes an einen bestimmten Ort wünscht, hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post oder mit einem Frächter anzunehmen. Wir haben durch Übergabe an den Transporteur unserer Lieferverpflichtung entsprochen. Alle Gefahren, auch die des zufälligen Unterganges, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über.
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat. Eventuelle Maurer- oder Elektroinstallationsarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste und Arbeiten sonstiger Professionisten sind vom Kunden beizustellen, wenn diese Arbeiten nicht ausdrücklich im Preis inkludiert sind. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. Erforderliche Zustimmungen Dritter, Anzeigen an Behörden und die Einholung von behördlichen Bewilligungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen. Von uns angegebene Liefertermine stellen nur Annäherungstermine dar. Wird ein von uns schriftlich zugesagter Liefertermin um mehr als eine Woche überschritten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen) sind uns sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um diese Zugriffe zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne unsere vorherige Zustimmung untersagt.
Zahlungen haben netto Kassa ohne Abzug zuzüglich gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer binnen acht Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen. Bei Zahlung durch Wechsel, Scheck u.ä. wird unsere Forderung erst mit der Einlösung und rechtswirksamen Gutschrift getilgt. Diskont- sowie allfällige Inkassospesen trägt der Kunde. 50 % der Auftragssumme sind bei der Auftragserteilung fällig. Eine allenfalls zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Anzahlungstag zu laufen. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Bei Zahlungsverzug, auch wenn er durch einen vom Kunden zu verantwortenden Annahmeverzug verursacht wird, wird als Ersatz für die in unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen ein Zinssatz von 5 % über dem jeweils gültigen von der österreichischen Bundesregierung verlautbartem Basiszinssatz berechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Zahlungen an unser Unternehmen aufzurechnen oder die Zahlungen aus sonstigen Gründen zurück zu behalten.
Wir leisten für die von uns gelieferten Produkte lediglich Gewähr dafür, dass diese die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen, für darüber hinausgehende besondere Eigenschaften, nur soweit schriftlich zugesagt. Geringfügige, durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maserung, Farben, Holz- und Furnierbild, Strukturen u.ä.) sind vom Kunden zu tolerieren. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf Verbesserung, Preisminderung oder gänzlichem oder teilweisem Austausch durch mangelfreie Sachen. Bei Zulieferteilen beschränkt sich unsere Gewährleistung gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf die Abtretung der uns gegen unsere Lieferanten (Erzeuger) zustehenden Ansprüche. Es ist uns gestattet, Nachbesserungen entweder an Ort und Stelle oder in unserer Werkstatt vorzunehmen. Eine einseitige Rücksendung der Ware oder eine Verrechnung von Lagerkosten ist nicht zulässig. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Feststellbare Mängel sind uns von Kunden, die Unternehmer sind bei sonstigem Ausschluss binnen vierzehn Tagen ab Anlieferung schriftlich mitzuteilen. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Für Schäden, die auf erhöhte Raumfeuchtigkeit zurückgehen, übernehmen wir keine Haftung. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz (BGBl 1988/99) idgF) abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung völkerrechtlicher Kaufrechtsübereinkommen wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neulengbach. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Die unwirksame oder unzulässige Bestimmung ist vielmehr durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende zulässige Regelung zu ersetzen. Ist das vorliegende Geschäft auf Seiten des Kunden ein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gehen insoweit die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes vor.